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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Florian Weimer <fw@deneb.enyo.de> writes:

> Mit anderen Worten: Ihnen erwächst aus ihrer selbstverschuldeten
> Unmündigkeit (wie leider allzuoft) kein Nachteil.

Das ist m.E. ein sehr pessimistisches, schon fast fatalistisches
Resumee. Holger Voss hätte ja auch den "einfachen" Weg gehen können und
sich ab Beginn eines Providers ohne entsprechende Vorratsspeicherung
bedienen können, dann wäre es weder zu dem Prozeß noch zu dieser
Diskussion gekommen.

Können wir uns mit obiger Einstellung nicht sämtliche Diskussionen auf
debate über vorhandene oder geplante Einschränkungen von Rechten sparen?

Martin

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