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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Martin Lesser:

> Florian Weimer <fw@deneb.enyo.de> writes:
>
>> Mit anderen Worten: Ihnen erwächst aus ihrer selbstverschuldeten
>> Unmündigkeit (wie leider allzuoft) kein Nachteil.
>
> Das ist m.E. ein sehr pessimistisches, schon fast fatalistisches
> Resumee. Holger Voss hätte ja auch den "einfachen" Weg gehen können und
> sich ab Beginn eines Providers ohne entsprechende Vorratsspeicherung
> bedienen können, dann wäre es weder zu dem Prozeß noch zu dieser
> Diskussion gekommen.

Ich begrüße Holgers Vorgehen durchaus und kann mir denken, daß das
einiges an Nerven und Zeit kostete. Allerdings sehe ich auch, daß der
Datenschutz in einer Sackgasse angekommen ist: er wird fast nur
instrumentarisiert, und die Aufsicht hat durch die Bank ziemlich
abstruse Ansichten (siehe die proklamierte Krypto-Regulierung aus dem
AN.ON/ULD-Dunstkreis oder auch die Präferenz von schwarzen Kästen
gegenüber offenen Lösungen).

> Können wir uns mit obiger Einstellung nicht sämtliche Diskussionen auf
> debate über vorhandene oder geplante Einschränkungen von Rechten sparen?

Die Liste ist die meiste Zeit sowieso ziemlich ruhig, um nicht zu
sagen tot.

Ich sehe inzwischen keinen Sinn mehr darin, Menschen zu etwas zwingen,
was sie nicht wollen. Wenn jemand sich durch Googles "sichere Suche"
beeinträchtigt fühlt, helfe ich ihm natürlich gerne -- ebenso, wenn
jemand sich für anonymisierte Kommunikation interessiert. Aber ich
kann auch nicht behaupten, daß ich unbedingt in einer Gesellschaft
leben will, die Datenschutz dringend braucht.

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