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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Rigo Wenning:

> Wart ab, bis es zu einem richtig schlimmen Fall kommt. Sowas ist den Leuten 
> nur am konkreten Fall beizubringen. Bei Holger hat sowieso jeder mit den 
> Achseln gezuckt, weil Holger den Strafprozess ja schon gewonnen hatte. Damit 
> können die Leute eigentlich nicht mehr nachvollziehen, warum man sich noch 
> ums Prinzip streiten muss.
>
> Wenn es einen Politiker trifft und es einen Skandal gibt,

Es trifft regelmäßig Politiker. Nur redet dann niemand von
Datenschutz, auch bei übelsten Eingriffen in die Privatsphäre. Du
kannst per Gesetz die soziale Wirkung eines Tabubruchs nicht
ungeschehen machen, auch wenn er in rechtswidriger Weise aufgedeckt
wurde.

Unser Glück ist, daß die Gesellschaft (zumindest in den Städten) ein
breites Spektrum an Verhaltensweisen toleriert, die noch vor zwanzig
Jahren besser im absolut privaten Bereich geblieben wäre. Was
übrigbleibt, sind hauptsächlich echte Vertrauensbrüche. Und dafür
brauchen wir nun wirklich nicht die ganze Datenschutzmaschinerie.

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