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Re: [FYI] QSC reagiert auf das Urteil zur Speicherung vonIP-Adressen bei Flatrate-Verträgen



* Holger Voss:

> Gegen die Speicherung von Verbindungsdaten als optionaler (!)
> "Service" spricht meines Erachtens - und soweit ich die Gesetzeslage
> überblicke auch juristisch - überhaupt nichts.

Es kann technische Hindernisse geben. Wenn das Transfervolumen nicht
bekannt ist, dämpft das u.U. Wechselgelüste, auch wenn das in
5-EUR-Flatrate-Zeiten nicht so wichtig sein dürfte.

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