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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



Am 8 Nov 2006, um 10:02 hat PILCH Hartmut geschrieben:

> > Die Frage ist aber in der Tat umstritten. Nachdem aber auch ein KFZ-
> > Kennzeichen - was unstreitig ist - als personenbezogenes Datum
> > betrachtet wird, sehe ich keinen Grund IP-Adressen nicht als
> > personenbezogen anzusehen. Der Personenbezug ist grundsaetzlich mit
> > Hilfe des ISP herstellbar. Das reicht.
> 
> Na toll.
> 
> Das erinnert mich an Entwürfe zum Urheberrecht im Eur. Parlament vor ein
> paar Jahren, bei denen das Zwischenspeichern von Webseiten im
> Browser-Cache, mithin also das Lesen von öffentlichen Webseiten, zur
> Urheberrechtsverletzung werden sollte.

Also erstens sehe ich da keinen rechten Zusammenhang und zweitens mache 
ich die Gesetze nicht. Der Begriff der personenbezogenen Daten ist 
legal definiert in § 3 Abs. 1 BDSG als Einzelangaben über persönliche 
oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person.

Die sachlichen Verhältnisse sind hier die Nutzung eines bestimmten 
Onlineangebots zu einer bestimmten Zeit und bestimmbar ist der 
zugehoerige User ueber den ISP auch grundsaetzlich. Also erfuellt die 
IP-Adresse m.E. die gesetzliche Definition.

> 
> Wie ist es eigentlich mit dem Speichern eingeganener E-Mails?  Das sind
> doch wohl erst recht personenbezogene Daten.

Ja klar. Im Rahmen der Erbringung von vertraglichen Leistungen werden 
sehr haeufig (personenbezogene) Daten verarbeitet. Bis dahin seh ich 
das Problem noch nicht.

> 
> Aber die erreichten Urteile erreichen Ansprüche von jeder privaten
> Partei gegen jede, nicht nur gegen (ehemalige) Monopolisten.

Was ist denn das konkrete Problem dieses Urteils? Die Telekom kann das 
umsetzen - wird es aber im Zweifel eh nicht tun.

> 
> Ich frage mich immer: warum können die Leute sich nicht einen Anbieter
> aussuchen, der ihnen bietet, was sie wollen? 

Welcher Anbieter waere das?

Die Diskussion, dass Datenschutz im Internet nicht funktioniert ist ja 
nicht neu und durchaus berechtigt. Dann muss man sich aber konstruktiv 
darueber unterhalten, was fuer ein Datenschutzniveau wir haben wollen 
und wie ein netzkonformer Datenschutz aussehen kann. Es geht dabei aber 
um Fragen von fundamentaler Bedeutung. Man sollte das nicht darauf 
reduzieren, das ein ISP im Einzelfall ein paar IP-Adressen speichert.

Der Buerger - wir koennen ihn auch User nennen - ist ohenhin schon 
ziemlich glaesern. Ich weiss nicht, ob es der richtige Weg ist, diese 
Tendenzen noch durch Forderungen nach einer Reduzierung des 
Datenschutzes zu unterstuetzen. Zumindest sollte man sich manche Dinge 
auch mal in einem groesseren Kontext vor Augen fuehren.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
http://www.haftung-im-internet.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de

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