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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern
Am 09.11.2006 um 13:11 schrieb PILCH Hartmut:
Ich frage mich immer: warum können die Leute sich nicht einen
Anbieter
aussuchen, der ihnen bietet, was sie wollen? Warum rennen sie
stattdessen
zum Gericht?
Weil Verbraucherschutz und Datenschutz (noch) nicht den Regelungen
eines (freien) Marktes unterliegen und sofern man z.B.
informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht ansieht auch nciht
unterliegen sollten.
Ich neige dazu, der "informationellen Selbstbestimmung" einen ähnlichen
Stellenwert wie dem "Persönlichkeitsrecht" und "geistigen Eigentum"
einzuräumen: interessante Gedanken, nicht unbegründet, aber viel zu
schwammig
Mal das Volkszaehlungsurteil gelesen?
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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