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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



Hallo Hartmut,

PILCH Hartmut schrieb/wrote (09.11.2006 13:06):

> Wir haben ein Interesse daran, dass gewisse persönliche Daten öffentlich
> verfügbar und andere für die Polizei verfügbar sind.

Da kann ich Dir nicht ganz folgen.


1. zu den öffentlich verfügbaren Daten:

Welches Interesse soll ich (bzw. sollen wir) haben, dass persönliche
Daten (auch ohne ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen) öffentlich
verfügbar sind?

Persönliche Daten sind persönlich und gehören ohne ausdrücklichen Wunsch
der Betroffenen nicht an die Öffentlichkeit. Mir fällt gerade kein
einziges Gegenbeispiel ein. Vielleicht kannst Du diesen Punkt näher
erleutern?

(Wenn die Betroffenen ausdrücklich ihre persönlichen Daten
veröffentlichen wollen, z. B. um in ein Telefonbuch aufgenommen zu
werden, dann ist die Situation natürlich eine andere.)


2. zu den polizeilich verfügbaren Daten:

Gerade bei staatliche Stellen (Polizei, Sozialamt, Geheimdienste,
Ausländeramt ...) sollte m. E. sehr kritisch überlegt werden, welche
Daten für diese Stellen verfügbar sein dürfen. Hier kann es für Menschen
sehr schnell von extremem Nachteil sein, wenn die staatlichen Stellen zu
viel wissen. (Ich denke zum Beispiel an die circa 500.000 bis 1 Mio.
Menschen, die hier in der BRD ohne gültige Aufenthaltspapiere leben und
die damit, was staatlichen Schutz angeht, nahezu vogelfrei sind.)


> Allerdings ist
> das nicht grenzenlos.  Nicht alles, was eine staatliche Stelle von uns
> wissen will, sollten wir ihr sagen müssen.

Auf _alle_ Daten, die irgendwo gesammelt werden, kann der Staat unter
bestimmten Umständen irgendwie zugreifen.

Deshalb ist und bleibt es m. E. sehr wichtig, dafür zu sorgen, dass
Daten ohne guten Grund erst gar nicht vorhanden sind.

Und damit entspreche ich nicht nur meiner persönlichen politischen
Grundeinstellung, sondern durchaus auch den Prinzipien des Grundgesetzes.


> Der Unterschied ist, dass der Staat mit hoheitlicher Gewalt Informationen
> einzieht, wärend die Privaten das nur mit gegenseitigem Einverständnis
> (-> Vertragsfreiheit) tun.

???

Wenn ich eine Webseite besuche, willige ich in der Regel _nicht_ ein,
dass meine IP-Adresse gespeichert wird.

Und wenn ich eine Webseite nur besuchen kann, wenn ich in die
Speicherung meiner IP-Adresse einwillige, dann kann von Freiwilligkeit
keine Rede mehr sein.


> Der beste Datenschutz dürfte vielfach darin bestehen, dass man für Wettbewerb
> sorgt.

Ich bin davon überzeugt, dass freier Wettbewerb _nicht_ zu einem
besseren Datenschutz führen wird.

Wie kommst Du auf die Idee?

Schönen Gruß


Holger

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