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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



> > Wir haben ein Interesse daran, dass gewisse persönliche Daten öffentlich
> > verfügbar und andere für die Polizei verfügbar sind.
> 
> Da kann ich Dir nicht ganz folgen.
> 
> 
> 1. zu den öffentlich verfügbaren Daten:
> 
> Welches Interesse soll ich (bzw. sollen wir) haben, dass persönliche
> Daten (auch ohne ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen) öffentlich
> verfügbar sind?

> Persönliche Daten sind persönlich und gehören ohne ausdrücklichen Wunsch
> der Betroffenen nicht an die Öffentlichkeit. Mir fällt gerade kein
> einziges Gegenbeispiel ein. Vielleicht kannst Du diesen Punkt näher
> erleutern?

Wenn gewisse Daten vorhanden sind, sinken die Transaktionskosten für alle.
Das ist wohl etwa der Sinn der Impressumspflicht.  Es gibt aus diesem Grunde
auch die (von Michael Plümpe, einem Opfer juristischer Verfolgungsjagden und
anderer gemeingefährlicher Schikanen durch mafiöse Ringe, irgendwo über
http://www.gegenjustizunrecht.de/ auffindbar, gut begründete Forderung), dass
über whois wirklich jedermann finden können soll, wer wann welche
Internet-Domain registriert hat.  Ähnliche Bedürfnisse erfüllt die Schufa.

Ich will hier nicht sagen, wie diese öffentlichen Interessen gegenüber dem
Privatheitsinteresse zu gewichten sind.

> 2. zu den polizeilich verfügbaren Daten:
> 
> Gerade bei staatliche Stellen (Polizei, Sozialamt, Geheimdienste,
> Ausländeramt ...) sollte m. E. sehr kritisch überlegt werden, welche
> Daten für diese Stellen verfügbar sein dürfen. Hier kann es für Menschen
> sehr schnell von extremem Nachteil sein, wenn die staatlichen Stellen zu
> viel wissen. (Ich denke zum Beispiel an die circa 500.000 bis 1 Mio.
> Menschen, die hier in der BRD ohne gültige Aufenthaltspapiere leben und
> die damit, was staatlichen Schutz angeht, nahezu vogelfrei sind.)

Vielleicht hat aber die ansässige Bevölkerung ein berechtigtes Interesse
daran, mitzubestimmen, wer sich hier aufhält, und diese Entscheidungen
auch durchgesetzt zu sehen.

Das ist also vielleicht gerade kein sehr gutes Beispiel.

> Auf _alle_ Daten, die irgendwo gesammelt werden, kann der Staat unter
> bestimmten Umständen irgendwie zugreifen.

Darüber ist man ja u.U. froh, wenn etwa deshalb ein Mord aufgeklärt
werden kann.
 
> Und damit entspreche ich nicht nur meiner persönlichen politischen
> Grundeinstellung, sondern durchaus auch den Prinzipien des Grundgesetzes.

Ohne Zweifel.

Das wurde ja von den von dir erwirkten Gerichtsurteilen eindrucksvoll
bestätigt. 

Und das meine ich ohne Ironie mit größtem Respekt.
 
> Wenn ich eine Webseite besuche, willige ich in der Regel _nicht_ ein,
> dass meine IP-Adresse gespeichert wird.

Implizit schon.  HTTP-Kommunikation erfordert nun mal Übertragung der
IP-Adresse, und dass die Gegenseite Informationen,die sie einmal hat,
nicht wieder vergisst, ist anzunehmen, zumal die IP-Adressen für diverse
Zwecke, angefangen von der Verteidigung gegen DOS-Attacken, gebraucht werden. 

> Und wenn ich eine Webseite nur besuchen kann, wenn ich in die
> Speicherung meiner IP-Adresse einwillige, dann kann von Freiwilligkeit
> keine Rede mehr sein.

Doch.

Du kannst auf den Besuch verzichten.

Du kannst eine Initiative gründen, die interessante Webseiten spiegelt und
dort derart verfügbar macht, dass IP-Adressen nicht gespeichert werden.

Du kannst darauf hinwirken, dass im Netz ein Druck auf Webseitenbetreiber
entsteht, sich als nichtspeichernd auszuweisen.  Andernfalls bekämen sie
dann vielleicht keine Besucher und keine Links.
 
> > Der beste Datenschutz dürfte vielfach darin bestehen, dass man für Wettbewerb
> > sorgt.
> 
> Ich bin davon überzeugt, dass freier Wettbewerb _nicht_ zu einem
> besseren Datenschutz führen wird.
> 
> Wie kommst Du auf die Idee?

Weil dann der Kunde eher König sein und über den Hebel seiner
Kaufentscheidung, in Kombination mit etwas öffentlicher Kommunikation, 
die Anbieter zu einem bestimmten Verhalten veranlassen kann.

--
 Hartmut Pilch                            http://a2e.de/phm
 Vizevorsitzender FFII e.V.               http://a2e.de/ffii
 Schutz der Wissensökonomie vor juristischer Überregulierung

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