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Re: [Debate]Schäuble: Unschuldsvermutung aufheben



Am 18 Apr 2007, um 16:06 hat Thomas Hochstein geschrieben:

> 
> > Die Unschuldsvermutung gilt bei der Gefahrenabwehr ohnehin nicht. 
> 
> Ja, eben. Genau das hat er ja erläutert.

Nein, hat er nicht. Er spricht von der Bestrafung von Unschuldigen. Die 
Strafe ist keine praeventive Kategorie und gehoert nicht in den Kontext 
der Gefahrenabwehr.

Gruesse

Thomas Stadler


Thomas Stadler
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