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Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - das Web und dieMeinungsfreiheit



Rigo Wenning:

>> Anderer Ansicht der BGH.
>
> Fundstelle?

BGHZ 13, 334:
| Briefe oder sonstige private Aufzeichnungen dürfen in der Regel nicht
| ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers und nur in der vom
| Verfasser gebilligten Weise veröffentlicht werden. Das folgt aus dem
| in GG Art 1, GG Art 2 verankerten Schutz der Persönlichkeit und gilt
| daher auch dann, wenn die Aufzeichnungen nicht die individuelle
| Formprägung aufweisen, die für einen Urheberrechtsschutz erforderlich
| ist.

Bezugnehmend darauf noch einmal BGHZ 31, 308 (dort ist allerdings der
Schwerpunkt der Ausführungen ein anderer).

-thh
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