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Re: Aktionen gegen das TKG



Hallo Boris,

Du meintest am 03.07.96 um 20:31 zum Thema "Re: Aktionen gegen das TKG":

> So sieht es aus. Unklar ist aber, wer darunter faellt. Es ist sicher nicht
> der Wille des Gesetzgebers, dass Mailboxen etc. darunterfallen. Dennoch ist
> diese Interpretation denkbar.

Die Interpretation dürfte aber nicht durchzuhalten sein, wenn man die  
Pflicht zur verfassungskonformen Gesetzesauslegung berücksichtigt (diese  
wird aus Art. 1 III GG abgeleitet). Sie besagt, daß von mehreren möglichen  
Auslegungen einer Norm stets nur die gewählt werden dürfen, die  
verfassungsgemäß sind.

Und eine Einbeziehung von Mailboxen in die wirklich kritischen Bereiche  
des TKG (Stichwort: dritte Leitung, Kostentragung) wäre aus einigen  
Gründen verfassungsrechtlich bedenklich.

Weiterhin ist bei der Auswahl zwischen den verbleibenden  
(verfassungsgemäßen) Interpretationsmöglichkeiten eines der wichtigsten  
Argumente in der Abwägung, welche Interpretation die Verwirklichung der  
Grundrechte am besten gewährleistet.

Deshalb halte ich eine Einbeziehung von Mailboxen in den Geltungsbereich  
der problematischen TKG-Bestimmungen in der Praxis zumindest für  
unwahrscheinlich.

--
"Thou shalt not battle over nationalities or tribes. I have placed the
UseNet aside from all things, and granted it unto Usas."
                                      The Ten Usenet Commandments: Two

Wolfgang Kopp, Unterschleissheim, GER, Tel/Fax +49-89-3211439
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