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Re: Aktionen gegen das TKG



> 
>Futurum. Es ist notwenig, ein Kryptoverbot durchzusetzen, wen das TKG
>Erfolg zeitigen soll. Desweiteren ist es deutlich leichter, ein
>Ergaenzungsgesetz durchzubekommen, wenn es einen Mangel eines anderen
>beheben soll.
>
unsinn.
die zeiten ein krypto-verbot durchzubekommen werden immer schlechter, es
waere also am geschicktesten gewesen es gleich mit durchzuboxen (falls
es wirklich erklaerter wille waere).
ausserdem:
das abhoeren *per gerichtsbeschluss* auch von privaten TK-anbietern ist
schon laengst geregelt (per FUeV), da bedarf es keines TKG.
weitergehende abhoermoeglichkeiten wuerden grundgesetzaenderungen
erforderlich machen, ein krypto-verbot wahrscheinlich auch.
es ist ein prinzipieller denkfehler die verbindung der TK-anbieter mit der
verbindung der TK-nutzer gleichzusetzen.

rolf
(immer noch weber@iez.com :-)