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Re: rueckwirkende nichtigkeit einer digitalen unterschrift



da faellt mir noch was ein...
> 
> >
> >Mit der Kompromittierung einer CA ALLE Subzertifikate, incl. aller
> >Nutzerzertifikate ungeultig werden. Nutzerzertifikate sind ein anderes
> >Wort fuer elektronische Unterschriften des Nutzers.
> >
> du verstehst einfach nicht den unterschied zwischen technischen
> und juristischen ansaetzen.
> kein rechtssystem kann es sich leisten pauschal vertraege
> rueckwirkend als ungueltig zu erklaeren.
> 
in dem gesetz steht schliesslich auch dass per verordnung festgelegt
werden muss wie lange eine digitale unterschrift gueltig bleibt.
ein deutliches zeichen dafuer dass nur vertraege mit kurzen
laufzeiten unter das gesetz fallen sollen.
damit werden irgendwie schon vertraege pauschal ungueltig erklaert,
aber nicht rueckwirkend.
die anwendungsgebiete digitaler unterschriften werden jedenfalls
sehr beschraenkt bleiben.
(annehmend dass sich dein ewiges logfile nicht etablieren wird.)
auch deshalb sehe ich keinen grund fuer uebermaessige paranoia.

rolf
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Rolf Weber <weber@iez.com> | All I ask is a chance
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