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Re: rueckwirkende nichtigkeit einer digitalen unterschrift



* Rolf Weber wrote:
> > > in dem gesetz steht schliesslich auch dass per verordnung festgelegt
> > > werden muss wie lange eine digitale unterschrift gueltig bleibt.
> > > ein deutliches zeichen dafuer dass nur vertraege mit kurzen
> > > laufzeiten unter das gesetz fallen sollen.

Der Teil steht ausser Zweifel.

> > > damit werden irgendwie schon vertraege pauschal ungueltig erklaert,
> > > aber nicht rueckwirkend.

Der jedoch nicht.

> > Das ist technischer Unsinn. Du schwafelst.

Deswegen meine Antwort, allerdings wollte ich nicht sinnentstellend quoten.

Dein Kommentar mit Gesetzeszitat war also auf eine fehlerhafte
Interpretation meiner Nachricht zurueckzufuehren, obwohl dies unter dem
Subject nicht zu erwarten war.

-- 
|   Lutz Donnerhacke   +49/3641/380259 voice, -60 ISDN, -61 V.34 und Fax    |
|        Ich bin Bitschmied und da schwinge ich eben den Bithammer.         |
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