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rumfliegende schluessel........



Herzlichen Dank fuer die hochinteressante Debate ueber X.509 etc...
Holger hat etwas gegen das Bundesamt mit dem Sachverstand, und steht damit
weitgehend allein, ist das der Kern der Auseinandersetzungen "haesslichster
Art"?? Mir ist das egal...Da die BRD eher auf die Aufloesung der Staaten etc
setzt, im Zweifel, wird das Verfahren schon sicher sein, nicht jeder jeden
secret key bei der Behoerde bekommen. Oder hab ich das nicht richtig ver-
standen? Alternative: key escrow oder deponierter secret key?? Bei letzterem
Verfahren behaelt man jedenfalls eher den Ueberblick, wer was mitlesen kann,
man=zustaendige Behoerden ausserhalb USA....


Das einzige, was mich bei der ganzen Debate um ecommerce ernsthaft jemals
interessiert hat, wofuer ich mich auch engagieren koennte, ist die Frage:

Was passiert, wenn ich meine smartcard, oder wo auch immer der key fuer die
Sig drauf ist, meinetwegen eine Floppy oder mein Laptop etc.., einfach rum-
liegen lassen, und jemand leiht sie sich fuer ein paar deals aus. (Rigos Fall
des korrumpierten Keys ist noch komplizierter, wieso hier die Beweislast
umgekehrt werden soll, wie bei Produkthaftung oder Arztprozess ist mir schleier-
haft.)


Muss ich dann wegen "Verschulden beim Vertragsschluss" dem betrogenen Vertrags-
partner Schadensersatz leisten?? Ich denke nein, eine Analogie zur Quittung
etc, da gibt es ja schon einen engeren vertraglichen Kontakt, kommt nicht in
Betracht.

Ergebnis, ich jubele: schoene neue Welt geplatzt!!


Natuerlich koennen die an dem Verfahren Beteiligten aehnlich wie die Banken
bei abhanden gekommenen Scheckkarten eine Selbstbeteiligung einfuehren. Aber
diese ist in der Hoehe begrenzt und auch sonst kein Trost fuer denjenigen,
der sich von ecash ein wasserdichtes Verfahren erhofft. Weitergehende Haftungs-
regelungen, per Gesetz oder AGBs duerften sich kaum durchsetzen lassen.


Falls das schon einmal jemand weiter durchdacht hat, bitte ich um Angabe der
URL



Heiko