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Re: rueckwirkende nichtigkeit einer digitalen unterschrift



* Ulf Moeller wrote:
> Ich schrieb:
> >> >So einfach ist es aber nach SiG ala X.509 tatsaechlich. Ja, das ist
> >> >wirklich das Problem! Steht auch in der Dokumentation als Problem.
> 
> Dokumentation? Da ist wohl das X.509 Dokument gemeint?

Das arbeite ich gerade nochmal durch. SecuDe beschreibt es jedoch in der
Diskussion des X.509/PEM ausfuehrlich als Problem.

> >Also: Selbst wenn ein Zertifizierungsschluessel kompromittiert
> >wird (das sollte nie vorkommen und CAs werden geeignete
> >Sicherheitsmassnahmen dagegen ergreifen), dann laesst sich die
> >Unterschrift zwar solange nicht automatisch ueberpruefen, bis
> >die Anwenderschluessel neu zertifiziert sind, aber damit
> >verschwinden sie doch nicht im luftleeren Raum.
>               ^^^
> sie == die Anwenderschluessel und damit erzeugte Unterschriften

Warum steht dann im Volume 1 Kapitel 5 der SecuDe Doku etwas anderes?

-- 
|   Lutz Donnerhacke   +49/3641/380259 voice, -60 ISDN, -61 V.34 und Fax    |