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Re: Konsens zum SiG weitertragen



At 10:43 12.08.1996 +0200, Holger Veit wrote:

>Elektronisches Geld erfordert ebenfalls solche Anonymitaet. Genaugenommen
>ist nur Muenzgeld so richtig anonym, da Banknoten eine Seriennummer haben;
>aber es aendert nichts daran, dass Du taeglich jede Menge anonyme Vertraege
>abschliesst.

Das Vertrauen betrifft nur Bestandteile des Vertrages. Wenn mit Bargeld
gezahlt wird, muss der Verkaeufer sich darauf verlassen duerfen, dass keine
Blueten ueber den Tresen wandern. Wenn bargeldlos gezahlt wird, gibt es
schon die ersten Tests. Ist die EC-Karte gesperrt? Ist die Kreditkarte
ungueltig? "Hiermit ermaechtige ich meine Bank, im Falle einer
Ruecklastschrift meine Adresse an Karstadt herauszugeben."

>Wer weiss, vielleicht verspeist er in
>der Wohnung kleine Kinder, und irgendwann erfahren sie aus der Bild-Zeitung 
>davon? Und das soll ein Vertrauensverhaeltnis konstituieren?

Deine Essgewohnheiten stehen da doch nicht zur Debatte. Es geht um den
Mietvertrag. Und da steht was ueber den Mietzins, die Faelligkeiten und
Zahlungsweisen drin. Das Vertrauen bezieht sich nur auf die Vermutung, dass
vertraglich eingegangene Pflichten auch eingehalten werden. Ist das wirklich
so schwer zu verstehen?

Holger

PS: Ich will jetzt nicht arrogant wirken, aber Dir fehlt gewisslich noch der
Praxisschock. ;)