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Stand bei TKG-Umsetzung



Hallo!

Ich habe vor kurzem mal das Bundesministerium fuer Post und
Telekommunikation (BMPT) danach gefragt, wann mit
welchen Verordnungen zur Konkretisierung des TKG zu rechnen
ist. Dabei war ich sowohl an der inhaltlichen Ausgestaltung als
auch an einer zeitlichen Einschaetzung der Fertigstellung
interessiert.

Hier meine Fragen (per E-Mail ueber
http://www.government.de/inland/ministerien/post.html)
und die Antworten des BMPT (per Fax):

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> MK: Bitte informieren Sie mich ueber den Stand in folgenden
>     Angelegenheiten bzgl. des Telekommunikationsgesetzes:
> 
>     1. Katalog von Sicherheitsanforderungen nach Par 87 Abs. 1
>        (Technische Schutzmassnahmen)

BMPT: Es ist geplant, den Katalog von Sicherheitsanforderungen
      noch in diesem Jahr zur Durchfuehrung des gesetzlich
      vorgesehenen Anhoerungsverfahrens im Amtsblatt des BMPT zu
      veroeffentlichen.

> MK: 2. Rechtsverordnung nach Par 87 Abs. 3 (Technische
>        Schutzmassnahmen)

BMPT: Von der Ermaechtigungsnorm zum Erlass einer
      Rechtsverordnung gemaess Par 87 Abs. 3 TKG soll erst
      Gebrauch gemacht werden, wenn sich ergeben sollte, dass
      die Selbstverpflichtung der Unternehmen gemaess Par 87
      Abs. 2 Satz 2 nicht greift.

> MK: 3. Rechtsverordnung nach Par 88 Abs. 2 (Technische
>        Umsetzung von Ueberwachungsmassnahmen)

BMPT: Vorerst gilt die Fernmeldeverkehr-Ueberwachungs-
      Verordnung weiter. Sie wird unverzueglich an das
      Telekommunikationsgesetz angepasst.

> MK: 4. Rechtsverordnung nach Par 89 Abs. 1 (Datenschutz) -
>        inwieweit soll die bestehende TDSV an das TKG
>	 angepasst werden?

BMPT: Eine Anpassung der TDSV an die Anforderungen in Par 89 TKG
      wird voraussichtlich im Jahre 1997 - auch unter
      Beruecksichtigung der EU-Richtlinien zum Datenschutz in
      digitalen Netzen (ISDN) und Mobilfunknetzen - erfolgen.

> MK: 5. automatisierten Verfahren zum Abruf von Kundendateien
>        durch die Regulierungsbehoerde nach Par 89 Abs. 2
>        (Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehoerden)

BMPT: Das automatisierte Verfahren zum Abruf von Kundendateien
      wird 1997 eingefuehrt.

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Also wenig Inhaltliches bis jetzt, aber doch ein paar
Zeitvorstellungen, insbesondere fuer den fuenften Punkt: das
unbeobachtbare Verfahren zum Abruf von Kundendateien ab 1997.

        Marit

-- 
marit@schulung.netuse.de - Marit Koehntopp, Kiel, Germany