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ICTF draengte BAW zum zensurvorschlag



..... schipp ....


Gerne. Hatte ich aber kurz zuvor schon in einem anderen Posting
erklaert. Das ist der Grund, warum ich es hier nicht noch einmal 
breittreten wollte, sorry. ARP ist eines der Sonderaktenzeichen 
des Generalbundesanwalts (ebenso wie BJs gegenueber dem allgemeinen Js)
- das alte StE gibt es schon lange nicht mehr, seit der 
Bundesgerichtshof keine erstinstanzlichen Zustaendigkeiten in 
Strafsachen mehr hat - und bedeutet "Allgemeines Register - Politische 
Strafsachen".

Die AR-Kategorisierung ist von erheblicher Bedeutung, um die hier
vielfach falsch verstandene (oder falsch wiedergegebene) Intention
der Bundesanwaltschaft richtig einzuordnen. Mit Zensur oder Sperre
hatten die anfaenglich naemlich gar nichts am Hut, das wurde ihnen
von der ICTF aufgedraengt. Man lese aufmerksam die Webseiten auf
www.anwalt.de, da scheint das durch. So jedenfalls mein Bild der
realen Sachlage.

--
Alexander Eichener	
- Rechtsanwalt -
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