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Spekulation zur Geschichte der ICTF



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* Patrick Goltzsch wrote:
> Wo sind wird hier? Im Wilden Westen?

Einige Punkte, warum die ICTF derartiges tut. Ich denke, das ich nach
einer Woche intensiver gespraeche nicht zuletzt mit Anwaelten (wegen
Standesrecht und Standardprocedere) eine ziemlich genaue Rekonstruktion
der Ereignisse geben kann (Dank an alle, die mir dabei geholfen haben).

Der folgende Text hat ausserhalb der angebenen Verteilers debate@fitug.de,
sastre@anwalt.de, wau.privat@t-online.de nichts verloren!

RA Michael Schneider ist Einzelanwalt und nicht Teil einer groesseren
Kanzlei. I.d.R. haben es derartige Einzelanwaelte sehr schwer, so dass die
Stelle eines Geschaeftsfuehrers in einer ueberregionalen Organisation die
Moeglichkeit bietet, in einer Festgehaltsstelle sich zu spezialisieren und
einen Ruf zu erwerben. Das ist weder verwerflich noch selten. 

RA Michael Schneider scheit die treibende Kraft bei der Bildung der ICTF
unter dem Dach von ECO zu sein. Die ICTF ist so eine Art 'Rechtsschutz
fuer Provider'. Um die Notwendigkeit der ICTF zu zeigen und entsprechende
'Kunden'zahlen zu erzielen, hat RA Michael Schneider die unklare
Rechtslage stets in Hinblick auf moeglichen Gefahren betont und die
entsprechenden Behoerden darueber informiert, dass diese ihm doch bitte
bitte einiges zu tun geben sollen. Dies laesst sich anhand der
'unveroeffentlicheten' PE http://www.anwalt.de/ictf/_p960910d.html
nachvollziehen, die bereits mehrfach die Runde gedreht hatte. Dort findest
sich der Absatz:
> Die Bundesanwaltschaft habe im vorliegenden Fall das Angebot der ICTF
> aufgegriffen, das Gespraech mit uns als Zentralstelle zu suchen, anstatt den
> sonst ueblichen Weg zu gehen. Der "sonst uebliche Weg" sei, die
> Landesjustizministerien zu kontaktieren und ueber diese zu veranlassen, dass
> polizeiliche Massnahmen (Zwangsgeld, Ersatzvornahme) ergriffen werden. Auch
> weitergehende Massnahmen seien in diesem Zusammenhang denkbar.
Dies laesst sich - in Kenntnis des ueblichen Weges - nur so deuten, dass
RA M. Schneider die entsprechenden Behoerden gedraengt hat, ihm die Dinge
zu ueberlassen.

Diese These wird durch die Art der Aktenzeichen gestuetzt. Die
Aktenzeichen 2 BJs 93/96-4, 2 ARP 82/96-7 bedeuten:
  Bundesanwaltschaftliche Ermittlung: Beginn April 1996.
  Allgemeines Register 'Politische Strafsachen': Beginn Juli 1996
    Das Register Aktenzeichen bedeutet, dass der BAW Unterlagen vorlagen,
    die so unspezifisch sind, dass sie noch kein Ermittlungsverfahren
    rechtfertigen, weil beispielsweise Beweise oder
    Personenverdachtsmomente komplett fehlen.
Eine mögliche Beschlagnahme der Technik daraus zu konstruieren, ist
laecherlich, nicht zuletzt deswegen, da Betriebs- und Produktionsmittel
nicht trivial beschlagnahmt werden duerfen (im Gegensatz zu
HOBBY-Mailboxen).

Das Fax der BAW enthaelt darueberhinaus die Moeglichkeit des Verdachts auf
Beihilfe. Diese Konstruktion ist seit den Newsdiskussionen mit RA
Schneider im Fruehjahr dieses Jahres im Gespraech. Ich glaube mich
erinnern zu koennen, dass ich diese Konstruktion erstmals von ihm gehoert
habe. (dejanews mal befragen) Die ersten Diskussionen zu diesem Thema auf
Fitug datieren jedenfalls nicht vor dem 15.6.1996, also nach den PE der
ICTF.

Ich frage mich ernsthaft, warum ein Anwalt auf ein FAX(ja, kein Dokument!)
hin reagiert und noch dazu derartig ueberzogen. Meine Erfahrungen mit
Anwaelten besagen, dass ein Aufschub von einer Woche vor einer beliebigen
unbeteiligte Dritte beeinflussende Handlungen moeglich sind.

Die Geschichte mit xs4all hat offenbar fehlgeschlagen. Die Proteste und
Schaeden sind sehr hoch. Andererseits versucht nun RA M. Schneider einen
Fall fuer die ICTF zu gewinnen, der ihm die moralische Entruestung der
Massen sichert. Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass viele Personen
dieses Material spiegeln. Deshalb sind Aktionen ala
http://www.fitug.de/archiv/doku/anonymizer.html notwendiger denn je.

Mensch moege sich selbst ein Urteil bilden.

- -- 
|   Lutz Donnerhacke   +49/3641/380259 voice, -60 ISDN, -61 V.34 und Fax    |

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