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Anfragen an die Bundesregierung -- Internet?




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>From: Jochen Hein <jochen.hein@informatik.tu-clausthal.de>
>Newsgroups: de.soc.zensur
>Subject: Anfragen an die Bundesregierung -- Internet?
>Date: 14 Sep 1996 12:37:38 +0200
>Organization: =?ISO-8859-1?B?SW5zdGl0dXQgZvxyIEluZm9ybWF0aWs=?=
>Lines: 48
>Sender: hein@centeotl.in.tu-clausthal.de
>Message-ID: <vhzq2tbcwd.fsf@centeotl.in.tu-clausthal.de>
>NNTP-Posting-Host: centeotl.in.tu-clausthal.de
>Mime-Version: 1.0
>Content-Type: text/plain; charset=iso-8859-1
>Content-Transfer-Encoding: 8bit
>X-Note: Please don't send me ad's by mail.  I'm bored by this type of mail.
>X-PGP-Key: finger hein@zaphod.in.tu-clausthal.de for my public key
>X-PGP-Fingerprint: 25 72 FB E3 85 9F DE 3B  CB 0A DA DA 40 77 05 6C
>X-BND-Spook: KGB RAF Saddam Hussein Munition Gaddafi BND BKA Bombe Waffen
>	Terror DES PGP SIGNED Sprengstoff Raketen
>X-Newsreader: Gnus v5.2.40/XEmacs 19.14


Ich habe eben bei http://www.focus.de folgenden Text gefunden:

----------- http://www.focus.de/E/EI/EIW/eiw.htm ----------------------

   Strafbare Inhalte im Internet: Regierung plant keine
   Zugangsbeschränkungen 

   Kinderpornographie oder rechtsradikale Parolen kann sich jeder auf
   einfache Weise aus dem Internet auf den Bildschirm seines
   Heimcomputers holen. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die 
   Verbreitung strafbarer Inhalte zu unterbinden und die
   Verfolgungmöglichkeiten zu verbessern, wollten die Bündnisgrünen in
   einer Anfrage wissen.
   
   Die Bundesregierung plant nicht, den Zugang zu Informationsangeboten
   in weltweiten Datennetzen wie dem Internet einzuschränken. Die Gründe:
   Eine Einschränkung verstoße gegen die im Grundgesetz garantierte
   Informationsfreiheit und gegen internationales Recht. Außerdem gebe es
   technische Gründe.
    
   Auch Anbieter von Internet-Zugängen sollen nicht grundsätzlich für
   strafbare Inhalte zur Verantwortung gezogen werden. Ausnahme: Dem
   Anbieter ist der strafbare Inhalt bekannt und er verfügt technisch
   über die Möglichkeit, den Zugang zu sperren. Aber letztlich sei auch
   das kein Weg, das Verbreiten der verbotenen Inhalte gänzlich zu
   unterbinden. Der Grund: Wenn ein Provider das Angebot aus seiner Liste
   streicht, kann der Internet-Surfer immer noch über andere Zugänge
   darauf zugreifen.
   
   Allein verantwortlich ist also der Verfasser des strafbaren Inhalts.
   Die Möglichkeiten zur Verfolgung solcher Straftaten bedürfen laut
   Bundesregierung keiner Verbesserung. Schließlich hätten die
   Staatsanwälte grundsätzlich Zugang zum Internet und könnten die Daten
   zur Beweissicherung überspielen.
   
   Den Umfang der strafbaren Inhalte im Internet schätzt die
   Bundesregierung auf weniger als ein Prozent.

----------- http://www.focus.de/E/EI/EIW/eiw.htm ----------------------

Wie steht der GBA zu dieser Aussage der Bundesregierung?  Was sagt die
ICTF dazu?

Jochen
   
-- 
"Who is General Failure and why is he reading my hard disk?"