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Re: p960912d.htm



Ich moechte als Laie mal die von Rechtsanwalt Michael Schneider selbst
dokumentierte Handlung in Frage stellen:

Thomas Roessler <roessler@sobolev.rhein.de> schreibt:
> 
>                                   [INLINE]
>                                       
>        Mitteilung der Internet Content Task Force (ICTF) vom 12.09.96
>                                       
>                        RA Michael Schneider, eco e.V.
>                                       
>    Betrifft: Ermittlungsverfahren wegen "Kinderpornographie"
[...]

Schneider erlaeutert folgendes:

>    Damit ist die Frage zu stellen, ob die Bilder tatsächlich "öffentlich"
>    zugänglich gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist darauf
>    abzustellen, mit welcher Motivation der Täter handelt. Sofern der
>    Password-Schutz zu dem Zweck erfolgt, den Zugriff auf eine kleine, für
>    den Täter überschaubare (und ihm bekannte) Gruppe zu beschränken, sind
>    die Inhalte eines Servers nicht mehr öffentlich zugänglich. Sofern die
>    Zugriffsbeschränkung allerdings allein dem Zweck dient, die
>    Interessenten zur Bezahlung der von ihnen abgerufenen Inhalte zu
>    zwingen, hat das Angebot nach wie vor öffentlichen Charakter.
>    
>    Im vorliegenden Fall ließen sich die Motive des Betreibers nicht mit
>    letzter Sicherheit feststellen. Einige Äußerungen, die wir gefunden
>    haben, deuten darauf hin, daß der Betreiber die Zugangsbeschränkung
>    zur Vermeidung rechtlicher Probleme eingeführt hat ("In order to avoid
>    future problems, we're made a user selection". "if you don't have 21
>    years or older GO OUT ! Or else, if you agree with laws and look for
>    the hottest pix on the Net ... ENTER"). Andererseits erfolgt die
>    Registrierung nur gegen die Angabe einer Kreditkartennummer, so daß
>    pekuniäre Interessen offenkundig sind.

[...]

Und stellt dem Betreiber der fraglichen Web-Site folgendes Ultimatum:

>    We herewith call upon you to do the following within 24 hours of
>    receiving this letter:

>      * Delete all images portraying child pornography in the rubric of
>        .../XXX/

>                                      or
>                                       
>      * change the password protection in such a manner as to make access
>        no longer possible,
[...]

Begeht er insbesondere durch den zweiten Punkt nicht eindeutig Aufruf
zu einer Straftat? Der Rechtsanwalt draengt den Web-Seiten-Betreiber
naemlich dazu, etwa einen strikten Passwortschutz einzufuehren. Dadurch
wird aber genau der Strafbestand, den er weiter oben erlaeutert, naemlich
Dass "pekuniaere Interessen offenkundig" sind, erfuellt, und demnach
liegt dieser erlaeuterte "oeffentlicher Charakter" vor.

Oder ist ein Anwalt, auch wenn der entsprechend Betroffene im Ausland
sitzt, berechtigt, eine Person derart in eine nach deutschem Recht
illegale Situation zu draengen, im konkreten Fall verschaerfend insofern,
als in diesem englischen Schreiben keinerlei naehere Erlaeuterung auf
die betreffende Rechtslage gemacht worden ist?

Koennte ein Aussenstehender rechtlich gegen den Rechtsanwalt vorgehen?

Ich nehme die Ereignisse der letzten Tage nur noch mit Kopfschuetteln
zur Kenntnis. Internet, quo vadis. Deutschland, quo vadis.

	-Achim
-- 
| Joachim Astel | 91227 Leinburg | achim@astel.de | Fax: +49 9120 718 |