[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Nulla Poena Sine Lege - Interview mit dem Strafrechtler



On Wed, 2 Oct 1996 17:03:02 +0200 (MET DST) you said:
>
>>(3) Diensteanbieter sind f=FCr fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den
>>Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine automatische
>>und zeitlich begrenzte Vorhaltung fremder Inhalte gilt als
>>Zugangsvermittlung.
>
>ist doch eindeutig eine lex proxy, oder nicht?

Nach dem objektiven Sinn lese ich das  auch als lex news.

Mach ich Dir aber auch de lege lata.