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Re: Nulla Poena Sine Lege - Interview mit dem Strafrechtler



At 15:20 Uhr +0100 02.10.1996, Rolf Weber wrote:

>> Es ist nur so, da=DF diese beiden Punkte nach meiner Lesart nur G=FCltigkeit
>> haben f=FCr die Angebote, die auf dem Server des Providers selbst liegen.
>> Dies w=E4re also etwa g=FCltig f=FCr xs4all, nicht aber f=FCr die
>>deutschen =
>> ISPs,
>> auf die mE eindeutig Absatz 3 zutrifft.
>
>mE auch.
>es gibt aber leute, die ordnen einen newsserver absatz 2 zu.
>und seit in den news sogar schon proxy-caches absatz 2 zugeordnet wird,
>glaube ich an keine vernunft mehr...

Newsserver sind bei der jetzigen Formulierung mE ein Grenzfall, aber der
zweite Satz in

>(3) Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den
>Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich. Eine automatische
>und zeitlich begrenzte Vorhaltung fremder Inhalte gilt als
>Zugangsvermittlung.

ist doch eindeutig eine lex proxy, oder nicht?

Boris.

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