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Re: Nulla Poena Sine Lege



At 18:07 04.10.96 +0200, Boris Groehndahl wrote:
>At 14:35 Uhr +0200 04.10.1996, Rigo Wenning wrote:

>>Bei der Aussage von Boris handelt es sich um die bisher bekannte
>>Fehlinterpretation der geltenden Rechtslage, die Sieber in seinem
>>Aufsatz (Stichwort Pruefungspflicht, Haftung fuer Unterlassen)
>>ueberzeugend wiederlegt hat. Es kann aus dem oben genannten Absatz
>>3 jedenfalls keine solche Pruefungspflicht konstruiert werden.
>
>He, jetzt mach aber mal halblang. Ich kenne Siebers Argumentation, ich
>teile Siebers Argumentation, und ich kenne auch die Debatten hier.

uuuiiiiiiiiii, ein Wespennest'!!!!!! Sorry Boris, wollte nicht flamen...

Ich denke mal, die Aussagen, die im vorherigen Mail standen, die dann
eine weitere Welle der Anti-Postings provoziert haben, sind in den 
News vor 2 Monaten heftigst diskutiert worden. Es geht und ging immer
um die alte Ansicht, es haenge nur am Vorsatz (die ich vor Sieber vertreten
habe).

Dieses Thema laesst sich beliebig variieren und mit allen moeglichen technischen
Details fuellen. Es krankt dann aber letztlich im Kern daran, dass ich nicht 
das Rechtsproblem der Provider-Haftung ueber ein solch schwammiges 
Kriterium, wie den subjektiven, d.h. inneren Geisteszustand!!! eines 
Menschen loesen kann. Das wird immer scheitern und das sagt auch Sieber
in seinem Spiegel - Interview. (und Heiko sacht das auch seit langer Zeit)

Aber: Gesetze muessen her!!, wenn man auch noch keine genaue Ahnung hat,
was man eigentlich regeln muss und wie man es regeln sollte.....
Kinderkrankheiten
einer neuen Technologie halt. Das war mit der Eisenbahn auch so. Zuerst haftete
der Schaffner fuer die vielen Unfaelle, bis man eine Pflichtversicherung
eingefuehrt
hatte (die es bis dahin nicht gab)

Ich meine wir sollten, angesichts der Tatsache, dass sich Rechtslagen auch 
durch starke Meinungen bilden... darauf pochen, dass proxies und !!! News
unter Abs 3 Fallen. Natuerlich koennte man auch abs 2 anwenden. Der gibt aber
nur die bestehende Situation wider, die nach allgemeinen Regeln des Strafrechts
fuer das Strafrecht (Heiko, ich schraenke ein :) gilt. Allerdings sind Regeln,
die zur Enthaftung fuehren immer zu beruecksichtigen und auch analogiefaehig.
Insofern hast Du Recht, wenn Du das Gesetz als unzureichend bemaengelst, denn
eine Loesung bringt es nur dann, wenn Abs. 3 zur Regel wird, also die Provider
fuer "Feed" generell nicht haften. Eine Anwendung von Abs. 2 fuehrt dazu, dass
wir soweit sind, wie vorher.

Ich plaediere damit dafuer, dass wir sowohl in News, als auch in sonstigen
Kontakten
unsere Position der Nichthaftung der ISP offensiv und staendig und
donnerhackenhaft
vertreten um damit sozusagen eine rechtliche Realitaet zu schaffen. Wenn wir 
genug Publikationen zusammenkriegen, die das behaupten sind wir die herrschende
Meinung, der man folgen sollte. Ausserdem haben wir die besseren Argumente.
Dem StA, der anrueckt, werde ich sagen, dass er wider besseres Wissen verfolgt
und eine eigene Strafbarkeit wegen Verfolgung Unschuldiger riskiert.

>Der Entwurf ist an dieser Stelle nicht ausgegoren, und zwar in einer Weise,
>daß er unter Umständen die geltende Rechtslage sogar verschlechtert.
>
Korrekt.

>Das ist alles was ich sagen wollte.
>
Dann haettest Du das auch sagen sollen, anstatt Dich ueber die 
Entstehung von bedingtem Vorsatz aus Gruppennamen auszulassen.
Ich habe vielleicht so reagiert, weil ich die Diskussion schon zu oft
gefuehrt habe.

>Bevor Ihr hier anfangt, rumzuflamen, lest bitte erstmal, was ich
>geschrieben habe.
>
Wie gesagt, flamen wollte ich nicht, btw ab wann ist es ein Flame?

Rigo