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Re: when attitude becomes form......



At 9:07 Uhr +0200 08.10.1996, Rigo Wenning wrote:

>Wo liegt denn die Verschaerfung? Jedenfalls nicht in den
>von Boris genannten Absaetzen.
>
>Wenn Du die Verschaerfung in den Absaetzen (2) und (3)
>des par ? siehst, dann werd mal genauer.

Das habe ich doch im Nulla Poena-Thread dauernd versucht.

1. Der IuKDG-Entwurf schafft in Absatz (3) Rechtssicherheit für Fälle wie
die radikal-Geschichte. Man kann mit Sieber sagen, daß das schon geltende
Rechtslage ist, aber man kann es eben auch anders sehen. Mit @ 5 (3) ist
die carrier-Funktion des ISP in Sachen fremde, internationale WWW-Angebote
positives Recht. Insofern ist das keine Verschärfung.

2. Absatz (2) nimmt das aber zurück, indem er ausdrücklich festschreibt,
was zumindestens Sieber im Moment für ungeklärt hält: Daß nämlich die ISPs
für "_fremde_ Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten" unter bestimmten
Umständen verantwortlich sind. Jetzt muß nur noch einer daherkommen und
begründen, daß ein unmoderierter vollautomatischer newsserver eine
besondere Gefahrenquelle ist, und schon hast Du für diesen Fall eine
Garantenpflicht (sage ich juristisch ungebildeter Laie). Wie bereits
zitiert, räumt das sogar Sieber auf S. 502 ein.

Boris.

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