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Re: Ein Strich des Gesetzgebers....



Hallo Heiko,

Du meintest am 22.10.96 um 21:21 zum Thema "Ein Strich des Gesetzgebers....":

> Und?

> >1 5 Abs. 3 IuKDG soll eine Freistellungsklausel erhalten, wonach der
> >Provider jedenfalls dann auf keinen Fall fuer Inhalte zur
> >Verantwortung gezogen werden kann, wenn er sich einer "freiwilligen
> >Selbstkontrolle" a la ICTF angeschlossen hat.

Wieso soll ein Provider, der an inhaltlicher Kontrolle des Netzes mit  
voller Absicht mitwirkt, weniger Verantwortung tragen als einer, der sich  
nur als Transporteur versteht? Leuchtet mir nicht ganz ein. Umgekehrt wäre  
es eher logisch: Wer filtert, sperrt und löscht, soll auch dafür  
verantwortlich sein, wenn er etwas übersieht. (Ich sagte *eher* logisch  
... ;-)

-- 
"Du schreibst einer neuen Bekanntschaft deine E mail Adresse auf den
Bierdeckel"                                   Zu lange im Internet 6

Wolfgang Kopp, Buchenstr. 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439Q
   <kopp@naranek.camelot.de> * http://www.lrz-muenchen.de/~u3731ga/WWW/
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