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Re: Tatsaechliche Begebenheiten



>
>*Gruebel* Es reicht also, ein Kind zu zeichnen - es ist
>Kinderpornographie, auch wenn da weit und breit erst mal kein Kind ist?

Da kann ich Dir nur empfehlen, netpol und das deutsche StGb genau zu
lesen, offenbar ist Genauigkeit hier keine Tugend:))  Heiko

Muss aber gestehen, dass mir die genaue Abgrenzunmg ziemlich gleichguelti
g ist, ich stehe noch immer unter dem grotesque Schock, was die
Wahrnehmungsfaehigkeiten der deutschen Internetgemeinde angeht...