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Re: Tatsaechliche Begebenheiten



Hi,

Heiko Recktenwald wrote:
> Da kann ich Dir nur empfehlen, netpol und das deutsche StGb genau zu
> lesen, offenbar ist Genauigkeit hier keine Tugend:))  Heiko

Hmm... also ein Blick ins StGB sagt erst einmal.. garnix, hier trifft das
ja wohl erst einmal Par.184 abs.1.8,3.3.
in abs 3 steht:
(3) Wer pornographische Schriften (..), die Gewalttaetigkeiten, den
sexuallen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen... zum
Gegenstand haben...

*Gna* da kann man erst mal alles reinbauen, auch Gemaelde, Comics etc...
Also wieder Auskegungssache unserer Richter... aber irgendwo gibts dazu so
einen dicken waelzer, der Kommentiert ist und mit Fallbeispielen
geschmueckt, vielleicht steht da was konkreteres drin (den habe ich
mangels Benoetigen nicht zu Hause)

neko
PS: Ich habe meine Franzoesisch-Woerterbuecher wieder!! Jetzt kann ich
Rigos postings sicherer uebersetzen ;)

-- 
Wenn ich schon klicken muss, dann will ich auch ein Bildchen haben ...
(Gert zum fehlen der Bildchen im Directory-Listing vom FTP-WEB-Server)
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