[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

europaeische menschen rechts konvention artikel 10



Hab es hier noch herumliegen, vielleicht ists ja was fuer dem fitogschen
websurver:

EMRK, Art 10:

(1) Jeder hat Anspruch auf freie Meinungsaeusserung. Dieses Recht
schliesst die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und
zur Mitteilung von Nechrichten oder Ideen ohne Eingriffe oeffentlicher
Behoerden und ohne Ruecksicht auf Landesgrenzen ein. Dieser Artikel
schliesst nicht aus, dass die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder
Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.

(2) Da die Ausuebung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung
mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen
Formvorschriften, Bedingungen, Einschraenkungen oder Strafdrohun-
gen unterworfen werden, wie sie vom Gesetz vorgeschrieben und in
einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Si-
cherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der oeffentlichen Sicher-
heit, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des
guten Rufes oder der Rechte anderer, um die Verbreitung von ver-
traulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Un-
parteilichkeit der Rechtsprechung zu gewaehrleisten, unentbehrlich
sind.