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Re: EMM (fwd)



Hallo Rigo,

Du meintest am 13.02.97 um 10:45 zum Thema "Re: EMM (fwd)":

> Wir brauchen keine Kohle, weil wir das Ding vorm Amtsgericht
> durchziehen koennen und ich dort auftreten darf. Ich muss allerdings

Dann kommt der Prozeß aber maximal bis zum Landgericht.

Eine Klage vor dem Landgericht hätte zwar den Nachteil, daß man von  
Anfang an einen Anwalt braucht und auch sonst im Laufe des Verfahrens  
mehr Kosten entstehen können, aber dann geht die Sache in der Berufung  
vors OLG und in der Revision evtl. bis zum BGH, was den Mehraufwand IMHO  
schon wert wäre.

Und einen Anwalt braucht man ohnehin früher oder später, weil der Herr  
Götze sich bestimmt nicht einfach sein schönes Geschäft kaputt machen  
läßt und sicher in Berufung geht - und vor dem LG ist halt Anwaltszwang.  
Das läßt sich eigentlich nicht vermeiden, denn erstens wird man den  
Streitwert kaum erfolgreich unter 1500,- DM halten können, und zweitens  
hat ein Urteil des AG wahrscheinlich nicht die gewünschte Signalwirkung,  
so daß es auch keinen Sinn macht, sich darauf auszuruhen.

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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