[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

EMM, Datenschutzbeauftragter



Die Speicherung der Mailadressen und des dazugehoerigen inhaltlichen Kontextes
ist unzulaessig gemaess S4 BDSG. Weil dieser inhaltliche Kontext mitgespeichert
wird, zieht der Vergleich mit den Telephonnummern nicht. (Ich glaube, er ist
auch aus anderen Gruenden schief.) Auch der Weiterverkauf bzw die
Weiteruebermittlung der Adressenliste ist illegal. Eine Einwilligung liegt in
den Faellen, in denen die Nutzer nicht antworten, gerade NICHT vor.
Diese Leute sind sehr unprofessionell und gehen ein grosses Risiko ein, da das
BDSG in SS43, 44 saftige Strafvorschriften enthaelt. Die persoenlichen
Interessen der Nutzer sind auch nicht "offenkundig". Ich wuensche ihnen, dass
niemand mit Kanonen auf Spatzen schiesst. Ich glaube, die Gefahr liegt nicht so
sehr darin, dass tatsaechlich zukuenftig oefters solche Direktmailbomben
gezuendet werden, sondern eher darin, dass die Adressen diskret verkauft werden
koennten und auf eine Weise eingesetzt werden, die nicht so viel Widerspruch
provoziert.
S34 BDSG gibt den Betroffenen uebrigens ein Auskunftsrecht, von dem ich bereits
Gebrauch gemacht habe.
Kumulativ zu einer FITUG-Aktion koennte man auch den (Bundes-)
Datenschutzbeauftragten informieren. 
______________________________________________________
Johannes Ulbricht 100556.1545@compuserve.com
"Be there in a New York minute," said the Finn "no shit."