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Re: FWD: [Netzforum: www.xs4all.nl mal wieder gesperrt]



At 20:04 14.04.97 +0200, Patrick  wrote:
>
>>From: Helmers Islands <tuamotu@duplox.wz-berlin.de>
.......
>> 
>> ist nun die telekom eigentlich der einzige provider, 
>> der seiner uebermittlungsaufgabe bislang immer 
>> nachgekommen ist? 
>> 
...... 
> 
>Wie funktioniert das? Wie kann die Polizei eine Sperrung
>anordnen? Braucht es dafür nicht einen Gerichtsbeschluß?
>
Nein, denn es ist eine Leistung. Wenn die beim DFN gesagt 
kriegen, "ihr macht euch unter Umstaenden strafbar", 
bewirkt das normalerweise eine mittlere Panik. Ausserdem
ist ja noch nicht raus, was passiert ist und warum es passiert
ist. 
Es ist sehr fraglich, ob der DFN einem einzelnen Nutzer 
verpflichtet ist. Es geht hier nicht um Strafverfolgung, sondern
um den Anspruch eines Nutzers auf Zugang zum xs4all-Server. 
Das wiederum hat nix mit Gerichtsbeschluss zu tun. Es ist eine 
Massnahme des DFN, der ein Zusammenschluss von selbstaendigen 
juristischen Personen des oeffentlichen Rechts (Universitaeten)
ist. Wer sich wann gegen solcherlei Sperrung durch den DFN
(und nicht durch das BKA) wehren kann, ist eine Frage des 
oeffentlichen Rechts. Es ist absolut ungeklaert, inwieweit man 
einen Anspruch auf den Zugang zu einem bestimmten Server
hat. Insofern waere (im Falle einer Sperrung) die strafrechtliche
Dimension nur das Motiv zur Sperrung. Fuer Ansprueche der 
Nutzer auf Zugang spielt dieses Motiv erst in zweiter Linie eine
Rolle, naemlich nur dann, wenn es darum geht, ob die Sperrung
legitim war. Das setzt ueberhaupt erst einmal einen Anspruch 
voraus. Das hat nix mit Gerichtsbeschluss und Strafverfahren zu 
tun.
Das GG geht im Prinzip davon aus, dass es genug Leute mit 
Zivilcourage gibt. Diesen werden Mittel zur Abwehr gegen den 
Staat gegeben. Das ist etwas anderes, als der Anspruch auf 
eine bestimmte Leistung eines Providers (DFN), sei es auch 
ein oeffentlicher Provider, aber wie gesagt, nur im Prinzip. Der 
Anspruch ist ungeklaert.

A bientot

Rigo