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Beitrag zur öffentlichen Anhörung zum IDuKG



Ich will Dir Deine Arbeit nicht erschweren, indem ich versuche, nochmal die
Fragen zu beantworten. Ich habe mir eine anschauliche Analogie überlegt, die
das ganze vielleicht klar beschreibt:

Datennetze sind wie ein Straßennetz. Die Daten werden von automatischen
Autos durch die Kante gefahren. In der heutigen Datennetzlandschaft gibt es
mehrere Teilnehmer, die das am Laufen halten:
  - Zuständig für den Straßenbau und -erhaltung sind die Leitungsanbieter.
  - Die Internet Service Provider sind die, die Verkehrsleitsysteme
    installieren, warten und koppeln.
  - Die Nutzer sind die, die die Autos be- und entladen.
  - Es gibt spezielle Nutzer, die auf Anforderung einzelnen anderen Nutzern
    Daten zusenden. Das sind die Dienstleister.
  - Es gibt spezielle Autotypen, die mehr als einen Empfänger anfahren,
    sie erreichen definierte Gruppen ohne den Verkehrsfluß proportional
    anzuheben (Multicast).
  - Es gibt spezielle Autotypen, die alle Empfänger einer Straße erreichen
    (Broadcast). Diese sind jedoch nicht vom Verkehrsleitssystem zu handhaben.
    Sie erreichen damit nie andere Straßen sondern wirken nur sehr lokal.

Wollte man von diesem Modell ausgehend die Zuordnung der Gesetze TKG und der
Entwürfe IDuKG und MMSv versuchen, so zeichnen sie die Abtrennungen der
Gesetze als völlig unzureichend aus. Das TKG macht in seinem weiteren
Wortlaut nur Sinn, wenn es ausschließlich auf die Leitungsanbieter, also auf
den Erbauer und Betreiber der physischen "Straße" bezogen wird. Sollte ein
"Verkehrsleitsystem" Anbieter diesem Gesetz unterliegen, so ist er damit
völlig überfordert und kann dem Gesetz aus prinzipellen Überlegungen nicht
nachkommen. Gleiches gilt für den speziellen Nutzer, den Dienstleister. Auch
hier sind die Abtrennungen des TKG zu schwach. Die juristische Klärung
dieser Versäumnisse auf dem Rücken der momentanen Anbieter hat den Tod der
gesamten Zukunftbranche zur Folge. Dies ist sicher nicht gewollt.

Das IDuKG und MMSv sollen sich darin unterscheiden, daß das IDuKG die
Individualkommunikation und der MMSv die Rundfunkkommunikation behandelt.
Nach obrigem Modell kann ein Dienstleister zwar formal Dienste für die
breite Masse anbieten, er verwendet dazu aber die Mittel der
Individualkommunikation. Die Möglichkeit, Rundfunkqualitäten durch
Individualkommunikation zu erreichen, ist neu und wird von den
Gesetzentwürfen überhaupt nicht berücksichtigt. Als Folge davon kann der
Dienstleister niemals herausfinden, welchem Gesetz er unterliegen wird,
solange er nicht den volle juristischen Klageweg durchlaufen hat. Die
juristische Klärung dieser Versäumnisse auf dem Rücken der momentanen
Anbieter hat den Tod der gesamten Zukunftbranche zur Folge. Dies ist sicher
nicht gewollt.

Die Verantwortlichkeiten gemäß §5 sind in den ersten Entwürfen klar geregelt
worden:
  - Wer Daten als Autor anbietet, haftet für den Inhalt.

  - Wer einem Autor permaneten Platz zur Veröffentlichung von Daten
    bereitstellt, kann nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften, was
    den Inhalt der Daten betrifft. Für den Inhalt der Daten haftet nach wie
    vor der Autor der Daten selbst. (Das Schlüsselwort ist 'permanent')

  - Wer Zugang zu Daten anderer Autoren vermittelt, kann nicht für den
    Inhalt haftbar gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn er die Daten bei
    sich temporär zwischenspeichert. Hauptanwendungen für diese
    Zwischenspeicherung sind Proxy-Caches. Newsserver sind Proxy-Cache
    Systeme für Netnews.
  
Eine Sperrung von Daten aufgrund ihres Inhaltes ist weder dem
Leitungsanbieter noch dem ISP (Verkehrsleitsystembetreiber) zuzumuten noch
ist es für einen von beiden machbar. Sollte eine solche Sperre errichtet
werden, so kommt das:
  - bei einem Leitungsabieter einer Totalsperre einer Straße gleich.
  - bei einem Verkehrsleitsystembetreiber einer Mißleitung gleich.
Wie vom normalen Autoverkehr bekannt, kann eine Straßensperre den Verkehr
nicht einschränken. Es gibt nur noch mehr Straßenverstopfung und damit
Schädigung der Kundeninteressen. Steuert ein Verkehrsleitsystembetreiber den
Verkehr falsch, so sind die Ergebnisse ähnlich. Jeder Autofahrer weiß, daß
er in dem Fall einfach erstmal in einen anderen Stadtteil fährt und von dort
aus sein Ziel erreicht. Dieses Verfahren ist im Netz derartig üblich (Proxy
Benutzung), daß auch dies für eine wirksame Sperre nicht ausreichend ist.
Selbst wenn sich sämtliche Verkehrsleitsystembetreiber Deutschlands darauf
einigen würden, alle Hinweisschilder auf eine ausländische Stadt
beispielsweise nach Pullach umzulenken, so würde das nur dazu führen, daß
erst in das Nachbarland und von dort aus die Zielstadt angefahren wird.
Wirkung auch hier nicht vorhanden. Es besteht einzig die Möglichkeit, auf
den Autoren oder dessen permaneten Dienstleister zuzugehen.

CC: Fitug zur weiteren Verwurstung auf www.fitug.de

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