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Krypto als Menschenrecht?
- To: debate@fitug.de
- Subject: Krypto als Menschenrecht?
- From: Markus Fleck <fleck@informatik.uni-bonn.de>
- Date: Thu, 08 May 1997 21:24:25 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Organization: University of Bonn, Germany
- References: <m0wPW19-0002ghC@cublx1.cube.net>
- Sender: owner-debate@fitug.de
> From: maro@maroki.netzservice.de (Martin Rost)
> Krypto als
> Menschenrecht wirkt zu moralisch oder merkwuerdig ueberzogen (obwohl
> meiner Ansicht nach vollkommen korrekt)).
Dazu die kanonische Quelle (Hervorhebungen von mir):
Artikel 12, Allgemeine Erklaerung der Menschenrechte:
> Niemand darf willkuerlichen Eingriffen in sein Privatleben,
> seine Familie, sein Heim oder SEINEN BRIEFWECHSEL noch
> Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden.
> Jeder Mensch hat ANSPRUCH AUF RECHTLICHEN SCHUTZ GEGEN
> DERARTIGE EINGRIFFE ODER ANSCHLAEGE.
Artikel 19, AEdMR
> Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsaeusserung;
> dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten
> auzuhaengen und INFORMATIONEN und Ideen MIT ALLEN
> VERSTAENDIGUNGSMITTELN OHNE RUECKSICHT AUF GRENZEN
> zu suchen, zu empfangen und zu VERBREITEN.
Artikel 29, AEdMR:
...
> (2) Jeder Mensch ist in Ausuebung seiner Rechte und
> Freiheiten nur den Beschraenkungen unterworfen,
> die das Gesetz ausschliesslich zu dem Zwecke
> vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der
> Rechte und Freiheiten des anderen zu gewaehrleisten
> und den gerechten Anforderungen der Moral, der
> oeffentlichen Ordnung und der allgemeinen
> Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft
> zu genuegen.
...
Artikel 30, AEdMR:
> Keine Bestimmung der vorliegenden Erklaerung darf so
> ausgelegt werden, dass sich daraus fuer einen Staat,
> eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt,
> eine Taetigkeit auszuueben oder eine Handlung zu
> setzen [sic], welche auf die Vernichtung der in
> dieser Erklaerung angefuehrten Rechte und Freiheiten
> abzielen.
(Keine Gewaehr fuer Reproduktionsfehler beim Abtippen.)
Uebrigens ist in den entsprechenden Dokumenten
fuer KZSE- und UN-Mitarbeiter (u.a.) explizit das Recht
festgelegt, kryptographische Verfahren zu verwenden.
Gruesse,
Markus.