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AW: [These] par.5 TDG abs.4 (BverfG-lang)



Danke Rigo, guter Tipp. Man kann sich darueber streiten, ob das Verbot einer
Vorzensur greift, da sich Webseiten ja haeufig aendern. In meinem Text wird aber
die Ansicht vertreten, dass es darauf im Ergebnis nicht ankommt, weil Art.5 GG
nach staendiger Rechtsprechung des BVerfG nicht nur ein subjektives Abwehrrecht
gegen den Staat ist, sondern einen Gewaehrleistungsauftrag enthaelt, der den
Staat verpflichtet, sicherzustellen, dass das gesamte demokratische
Meinungsspektrum abgebildet wird. Das ist fuer Presse und Rundfunk anerkannt,
muss erst recht fuer das Internet gelten. Deshalb muss der Staat die Frage
regeln, unter welchen Voraussetzungen Private Provider das Internet filtern
duerfen.
Den fertigen Text gibt's voraussichtlich Ende naechster Woche.