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jugendgefaehrdend



Ist eigentlich schonmal jemandem aufgefallen, daß im MStV Inhalte, die _nicht_ gegen das Strafrecht verstoßen, aber jugendgefährdend sind, kurzerhand für "unzulässig" erklärt werden? Re Verfassungswidrigkeit halte ich das für nicht unwichtig:

>§ 8
>Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz
>
>(1) Angebote sind unzulässig, wenn sie
[...]
>5. offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer
>zu gefährden,

Gruß, Boris.

------  Boris Groendahl.
------  Texte Und Konzepte Fuer Medien.
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