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Re: jugendgefaehrdend
- To: Boris Groendahl <boris@well.com>
- Subject: Re: jugendgefaehrdend
- From: Josef Dietl <jdietl@w3.org>
- Date: Wed, 30 Jul 1997 20:10:22 +0200
- CC: fitug list <debate@fitug.de>
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- Sender: owner-debate@fitug.de
Hi...
Nein, es ist (mir wenigstens) noch nicht aufgefallen. Und - Rigo
korrigiert mich bestimmt, wenn ich Mist erzaehle - es ist sehr wohl
wichtig: Per Verfassungswidrigkeit kannst Du dann zwar den MStV
wenigstens in diesem Punkt kippen. Solange das aber nicht geschehen ist,
musst Du Dich daran halten.
Rigo, Du kannst das bestimmt noch ausfuehren, oder?
Josef
Boris Groendahl wrote:
>
> Ist eigentlich schonmal jemandem aufgefallen, daß im MStV Inhalte, die _nicht_ gegen das Strafrecht verstoßen, aber jugendgefährdend sind, kurzerhand für "unzulässig" erklärt werden? Re Verfassungswidrigkeit halte ich das für nicht unwichtig:
>
> >§ 8
> >Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz
> >
> >(1) Angebote sind unzulässig, wenn sie
> [...]
> >5. offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer
> >zu gefährden,
>
> Gruß, Boris.
>
> ------ Boris Groendahl.
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Josef Dietl jdietl@w3.org
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