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Re: jugendgefaehrdend



Hallo Josef,

Du meintest am 30.07.97 um 20:10 zum Thema "Re: jugendgefaehrdend":

> wichtig: Per Verfassungswidrigkeit kannst Du dann zwar den MStV
> wenigstens in diesem Punkt kippen. Solange das aber nicht geschehen ist,
> musst Du Dich daran halten.

Das stimmt nicht. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und  
Nichtigerklärung einer Norm durch das BVerfG wirkt lediglich  
deklaratorisch (und erzeugt darüberhinaus gewisse Bindungen für die  
öffentliche Gewalt), sie ist aber kein konstitutives Gestaltungsurteil.

Im Gegensatz etwa zur österreichischen Rechtslage ist in Deutschland ein  
verfassungswidriges Gesetz also auch schon verfassungswidrig (und  
nichtig!), _bevor_ dies gerichtlich festgestellt wurde. Dies entspricht  
dem allgemeinen Grundsatz, daß Normen, die gegen höherrangiges Recht  
verstoßen, unwirksam sind. Die Frage der gerichtlichen Durchsetzung ist  
davon zu unterscheiden.

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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