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Re: jugendgefaehrdend
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: jugendgefaehrdend
- From: kopp@naranek.camelot.de (Wolfgang Kopp)
- Date: 30 Jul 1997 20:46:00 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Organization: Private site in Unterschleißheim (Germany)
- References: <33DF838E.BE4579E9@w3.org>
- Sender: owner-debate@fitug.de
Hallo Josef,
Du meintest am 30.07.97 um 20:10 zum Thema "Re: jugendgefaehrdend":
> wichtig: Per Verfassungswidrigkeit kannst Du dann zwar den MStV
> wenigstens in diesem Punkt kippen. Solange das aber nicht geschehen ist,
> musst Du Dich daran halten.
Das stimmt nicht. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und
Nichtigerklärung einer Norm durch das BVerfG wirkt lediglich
deklaratorisch (und erzeugt darüberhinaus gewisse Bindungen für die
öffentliche Gewalt), sie ist aber kein konstitutives Gestaltungsurteil.
Im Gegensatz etwa zur österreichischen Rechtslage ist in Deutschland ein
verfassungswidriges Gesetz also auch schon verfassungswidrig (und
nichtig!), _bevor_ dies gerichtlich festgestellt wurde. Dies entspricht
dem allgemeinen Grundsatz, daß Normen, die gegen höherrangiges Recht
verstoßen, unwirksam sind. Die Frage der gerichtlichen Durchsetzung ist
davon zu unterscheiden.
--
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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