> D- ist Topware-Eigentum [...] > Die von Herrn Steinhöfel versandten > strafbewehrten Unterlassungserklärungen > verbieten den angeschriebenen Unternehmen > die Benutzung der von ihnen registrierten > Domainnamen. > > Alle diese Domainnamen beginnen mit der > Zeichenfolge "D-" (z.B. d-anzeigen.de, > d-mark.de und d-box.de). > > Begründet wird diese Forderung mit dem > Vorliegen von Markenschutzansprüchen auf > eine Vielzahl von D-Titeln, die nach Ansicht > von Topware einen Serienschutz > rechtfertigen. Dazu gehört auch der Titel > "D-Info". [...] > Damit kommen auf jeden Besitzer Kosten in > Höhe von knapp 3.700.- DM zu. Bei über 60 > strittigen Domainnamen kommt hier eine Summe > von über 200.000.- DM zusammen. Volltext bei "Infoletter Internet Intern": <http://www.intern.de/97/22/01.shtml> Viele Gruesse, Markus.Title: 22_97_01 D- ist Topware-Eigentum
Unser Angebot für Sie: Internet Intern auf Ihren Seiten! Ausgabe 22/97 (30.10.97)Inhalte: |
... wie wäre es mit
einem Probeabonnement? D- ist Topware-EigentumDie Topware CD-Service-AG, Mannheim, ist kein unbeschriebenes Blatt. TOPWARE VS. TELEKOM Jetzt schon seit Jahren liegt das Unternehmen im Clinch mit der Deutschen Telekom wegen des von Topware herausgegebenen elektronischen Telefonbuchs D-Info. Aber auch ansonsten scheut das Unternehmen die Einschlagung des Rechtsweges nicht. Etliche Unternehmen erhielten dieser Tage ein Schreiben des Topware Anwaltes Steinhöfel, der selbst eng mit dem Unternehmen verbunden ist. Die von Herrn Steinhöfel versandten strafbewehrten Unterlassungserklärungen verbieten den angeschriebenen Unternehmen die Benutzung der von ihnen registrierten Domainnamen. Alle diese Domainnamen beginnen mit der Zeichenfolge "D-" (z.B. d-anzeigen.de, d-mark.de und d-box.de). Begründet wird diese Forderung mit dem Vorliegen von Markenschutzansprüchen auf eine Vielzahl von D-Titeln, die nach Ansicht von Topware einen Serienschutz rechtfertigen. Dazu gehört auch der Titel "D-Info". D-INFO IN DEUTSCHLAND Pikant dabei ist, daß die CD-ROM "D-Info" von Topware in Deutschland auf Betreiben der Telekom-Tochter DeTeMedien nicht vertrieben werden darf. Noch pikanter: Das DeNIC erwägt derzeit den Entzug der Domain d-info.de, da diese entgegen den DeNIC-Vergabestimmungen von einem polnischen Unternehmen registriert wurde. Den Noch-Besitzern stößt aber noch etwas anderes auf: RA Steinhöfel hat - rechtlich einwandfrei - jeder Unterlassungserklärung eine Rechnung seiner Kanzlei beigefügt. Angesetzter Streitwert: 500.000.- DM. 200.000.- DM ANWALTSKOSTEN Damit kommen auf jeden Besitzer Kosten in Höhe von knapp 3.700.- DM zu. Bei über 60 strittigen Domainnamen kommt hier eine Summe von über 200.000.- DM zusammen. Kein schlechter Umsatz für einen Serienbrief. Einem der Beklagten, der D-Immo GmbH, Berlin, war das Prozeßrisiko inzwischen zu hoch: Bis auf den Domainnamen des Unternehmens wurden alle anderen strittigen Namen via Unterlassungserklärung aufgegeben. Wegen einer der fraglichen Domains wurde im übrigen bereits eine Einstweilige Verfügung erlassen. Die anderen D-Besitzer wollen allerdings nicht aufgeben und weigern sich, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Schließlich, so einer der Domainbesitzer, findet man auch bei jedem in Deutschland registrierten Flugzeug die Zeichenfolge "D-" auf der Heckflosse. |
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