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Re:"D-" ist Topware-Eigentum



Hallo,
In meiner Tasche befinden sich ettliche D-Mark, die nicht von der Fa. 
Topware kommen. Frage: Sind diese D-Mark Waren oder Dienstleistungen? 
Oder sind sie hoheitliches "Etwas"? Oder zumindest die Bezeichnung?
Falls ja, dann wuerde ich doch auf  8 Markenschutzgesetz plaedieren.
Gruss Arne

On 30 Oct 97 at 12:23, Rigo Wenning wrote:

> P.S. Fraglich ist sogar, ob es sich um den Missbrauch eines hoheitlichen 
> Zeichens handelt ? ;-)
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> 
> @ 8 Markengesetz: Absolute Schutzhindernisse
> 
 
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