- To: fiff-l@dia.informatik.uni-stuttgart.de
- Subject: Beschluss gegen E-Mail-Spammer
- From: "Joachim Deckers" <deckers@mail.cww.de>
- Date: Fri, 16 Jan 1998 23:51:32 +0100
- Priority: normal
Zum Thema E-Mail-Spamming: Bereits frueher (am 30.10.) hat Markus Fleck in dieser Liste auf eine einstweilige Verfuegung des LG Traunstein gegen einen deutschen Spammer hingewiesen. In dieser Sache gibt es einen neuen Beschluss: der Firma wurde naemlich die Prozesskostenhilfe versagt mangels Erfolgsaussicht(!) Hervorzuheben ist in der Begruendung der folgende Punkt, der auch hier schon einmal diskutiert wurde: 6. Durch europäische Rechtsvorschriften ist das Gericht nicht daran gehindert, die Wettbewerbswidrigkeit zu bejahen. Art. 10 Abs. 2 der EU-Fernabsatzrichtlinie sieht zwar vor, daß e-mail-Dienste zu kommerziellen Zwecken verwendet werden dürfen, wenn der Verbraucher sie nicht offenkundig ablehnt, jedoch läßt Art. 14 strengere Bestimmungen einzelner Mitgliedsstaaten zu, so auch die - durch die Rechtsprechung ausgestattete - Regelung des § 1 UWG (vgl. Hoeren WRP 97, 993, 995). Naeheres unter http://www.online-recht.de/vorent.phtml?LGTraunstein971218 Gruss Joachim --- Joachim Deckers, Arnsberg E-Mail: deckers@cww.de