- To: fiff-l@dia.informatik.uni-stuttgart.de
- Subject: Beschluss gegen E-Mail-Spammer
- From: "Joachim Deckers" <deckers@mail.cww.de>
- Date: Fri, 16 Jan 1998 23:51:32 +0100
- Priority: normal
Zum Thema E-Mail-Spamming:
Bereits frueher (am 30.10.) hat Markus Fleck in dieser Liste auf
eine einstweilige Verfuegung des LG Traunstein gegen einen deutschen
Spammer hingewiesen.
In dieser Sache gibt es einen neuen Beschluss: der Firma wurde
naemlich die Prozesskostenhilfe versagt mangels Erfolgsaussicht(!)
Hervorzuheben ist in der Begruendung der folgende Punkt, der auch
hier schon einmal diskutiert wurde:
6. Durch europäische Rechtsvorschriften ist
das Gericht nicht daran gehindert, die
Wettbewerbswidrigkeit zu bejahen. Art. 10
Abs. 2 der EU-Fernabsatzrichtlinie sieht
zwar vor, daß e-mail-Dienste zu
kommerziellen Zwecken verwendet werden
dürfen, wenn der Verbraucher sie nicht
offenkundig ablehnt, jedoch läßt Art. 14
strengere Bestimmungen einzelner
Mitgliedsstaaten zu, so auch die - durch die
Rechtsprechung ausgestattete - Regelung des
§ 1 UWG (vgl. Hoeren WRP 97, 993, 995).
Naeheres unter
http://www.online-recht.de/vorent.phtml?LGTraunstein971218
Gruss
Joachim
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Joachim Deckers, Arnsberg
E-Mail: deckers@cww.de