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[Fwd: Beschluss gegen E-Mail-Spammer]






Zum Thema E-Mail-Spamming:

Bereits frueher (am 30.10.) hat Markus Fleck in dieser Liste auf 
eine einstweilige Verfuegung des LG Traunstein gegen einen deutschen 
Spammer hingewiesen.

In dieser Sache gibt es einen neuen Beschluss: der Firma wurde 
naemlich die Prozesskostenhilfe versagt mangels Erfolgsaussicht(!)

Hervorzuheben ist in der Begruendung der folgende Punkt, der auch 
hier schon einmal diskutiert wurde:

                          6. Durch europäische Rechtsvorschriften ist
                          das Gericht nicht daran gehindert, die 

                          Wettbewerbswidrigkeit zu bejahen. Art. 10
                          Abs. 2 der EU-Fernabsatzrichtlinie sieht
                          zwar vor, daß e-mail-Dienste zu
                          kommerziellen Zwecken verwendet werden
                          dürfen, wenn der Verbraucher sie nicht
                          offenkundig ablehnt, jedoch läßt Art. 14
                          strengere Bestimmungen einzelner
                          Mitgliedsstaaten zu, so auch die - durch die
                          Rechtsprechung ausgestattete - Regelung des
                          § 1 UWG (vgl. Hoeren WRP 97, 993, 995).  

Naeheres unter 
http://www.online-recht.de/vorent.phtml?LGTraunstein971218

Gruss
Joachim

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Joachim Deckers, Arnsberg
E-Mail: deckers@cww.de