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Re: Virendownload ?



> Ueblicherweise sind Waren, welche einem
> eindeutig schadensverursachenden Zweck dienen, durch geeignete Gesetze
> in der Anwendung oder in der Weitergabe eingeschraenkt; als Beispiel fallen
> mir etwa Waffen, Pornographie, Giftstoffe, Medikamente direkt ein [...]

Das Strafgesetz gegen Computerviren gibt es schon.  Da ist dann allgemein
von Computerkriminalität die Rede.  Verboten ist es, Daten zu zerstören,
auszuspionieren und einiges mehr.  Das Gesetz richtet sich also auch gegen
Hacker.



Kai