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Re: Virendownload ?



At 14:17 10.02.98 +0100, Holger Veit wrote:
>> 
>> Hi,
>> 
>> Holger Veit wrote:
>> > Wie ist denn eigentlich der rechtliche Status solcher
Download-Moeglichkeiten?
>> Ich fuerchte, dazu brauchts jetzt doch eine Juristen :-(
>Verflixt!

Der Verkauf von Hämmern ist auch nicht reglementiert, obwohl man 
damit Deine Mega - sig breithauen könnte. Solange er Warnungen 
ausspricht und es nicht via Mailinglisten (push) verschickt, ist 
es jedem selbst überlassen, ob er sich seinen Computer mit einem 
Hammer oder einem Virus himmelt. 
Etwas anderes gilt dann, wenn ich die Webseiten als Gefahren-
quelle betrachte. Beim privaten Kunden 
könnte das Produkthaftungsgesetz eingreifen, bezogen 
auf den Werbservice (homepage) als Produkt. Das ist aber ziemlich 
weit hergeholt. Ansonsten könnte man nach § 823 BGB hafteten. Der 
Grundsatz heisst, dass jemand, der eine Gefahrenquelle schafft, 
für ihre Sicherung sorgen muss.
Erste Frage, ist das eine Gefahrenquelle im allgemeinen Verkehr?
Wenn ja, ist diese ausreichend gesichert? Wieviel Eigengrips 
kann man rechtlich vom Nutzer erwarten? (eine Frage der Freiheit)

Summa summarum würde ich sagen, das ist ein Problem, über das man 
ein grosses und teures Gutachten schreiben kann, denn für lau 
kann sich niemand mind. 4 Wochen in die Bibliothek setzen.

Alle Aussagen aus dem Bauch und ohne Gewähr.

Rigo

Rigo Wenning (wenning2@rz.uni-sb.de)
Förderkreis Informationstechnik und Gesellschaft - FITUG
http://www.fitug.de/