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Re: Virendownload ?



At 16:46 10.02.98 +0100, Holger Veit wrote:
>> 
>Dreimal darfst du raten, worauf sich diese Diskussion bezieht. Nur:
>der Computersabotage-Paragraph bezieht sich auf vollzogene Handlungen;
>verboten ist es, Daten zu zerstoeren, und die Frage war, ob nicht bereits
>das Bereitstellen von Mitteln, die *nicht anders* einsetzbar sind als i.S.
>dieses Paragraphen, bereits einen Aufruf zu einer Straftat bedeuten (hier ist
>auch der Unterschied zu den Haemmern, mit denen Du meine sig zerkleinern
>willst, Rigo, was ich mit Dual-Use ausdruecken wollte - vgl. wieder das
>etwas abwegige BtmG: Hanfsamen mit niedrigem THC-Gehalt bekommst Du in jeder
>Vogelfutterhandlung und bei Zweitausendeins, den richtig guten fuer die
sieben-
>fingrigen Gewaechse auf der Fensterbank sollte man sich wohl besser in
>Holland besorgen - das glaubt einem keiner, dass der Papagei davon besser
>gedeiht). 

Der Vergleich hinkt. Ich meinte eher ungesicherte Baustellen. Da kann man 
mit dem Auto in 5m tiefe Löcher fallen. Aber verlassen wir das Niveau, wo 
man mit solchen Vergleichen versucht, zu einer Rechtsauffassung zu 
kommen. Die fehlt, methodisch gesehen, schon der Nachweis der Lücke, 
um die hier in reicher (THC)Blüte kultivierten Analogieschlüsse zu ziehen. 
>
>
>Ich stelle mir vor, dass im Falle, dass durch Anwendung eines von dort
>bezogenen Virus ein Schaden entsteht, zumindest eine Mitschuld besteht,
>und man sich durch einen Disclaimer nicht so ohne weiteres rausreden kann:

Also ich hätte an dieser Stelle ein wenig mehr zur Gefahrenquelle 
erwartet. Vielleicht kann man ja auch an eine Einwilligung des 
Verletzten denken, weil der downloadende Depp schliesslich auf 
die falsche Stelle geklickt hat. Schliesslich lässt sich über die 
ausreichende Sicherung durch Hinweise diskutieren. Es geht, 
wie schon gesagt, eher um deliktische Haftung und Verkehrs-
sicherungspflicht, nicht um Strafrecht.

>vielleicht war es ja dem Anwender nicht klar, was passieren kann, dem
>Bereitsteller der Software aber ganz sicher, sonst haette er ja schon
>allein nicht vor der Gefaehrlichkeit warnen muessen. Vermutlich muss aber
>erst mal die Internet-Kinder grossflaechig in Brunnen fallen, bevor sich
>jemand vier Wochen fuer teueres Geld in eine Rechtsbibliothek setzt :-)
>Ich gehe allerdings davon aus, dass DOS-Viren im Internet ohnehin die
>Richtigen trifft ;-)

Nein, es muss nur ein grosser in den Brunnen fallen, der noch nicht 
auf Linux umgestiegen ist. Und der darf dann nicht an den falschen 
Juristen gelangen, weil es zu diesem Thema viel Licht, aber auch viel 
Schatten gibt.

Rigo

P.S. sig wegen Verstosses gegen RFC 822 und 1855 gelöscht. 
Auch Leute mit Fuchsschwanz am Unix sollten sich an diese 
Bestimmungen halten ;-) (für alle anderen: alter running gak zwischen 
Holger und mir als mein Dankeschön für super - witzige 
Bemerkungen über Köter - Netze :-)) Soviel P.S. ist jetzt schon 
wieder mehr als Holgers sig ;-(