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Re: Rechtslage fuer oeffentliche Zockerlisten



> In schulung.lists.fitug-debate you write:
> >Was verstehst du unter "Zocker"? Betreiber von unseriösen Glücksspielen?
> >(BTW: Gibt es auch seriöse Glücksspiele?)
> 
> Hartmut betreibt auf seinem Server eine Art "Schwarze Liste" -

Mir ging es hier nicht unmittelbar um meinen Server sondern um das
allgemeine Problem, wie "schwarze Listen" rechtlich gestellt sind.
Leider komme ich nach einiger Erkundung zu dem Schluss, dass das bei
uns sehr heikel ist.  Privatpersonen koennen wegen einer
"falschen Tatsachenbehauptung" auf Unterlassung verklagt werden und haben
dann vor Gericht die Beweislast.  Wer kann schon einem Gericht beweisen,
was vor ein paar Jahren passierte?
Nur die Presse hat da gewisse rechtliche Privilegien.  Es spielt eine
Rolle, in wieweit im Interesse der Oeffentlichkeit Missstaende aufgedeckt
werden.  Hier stellt sich die Frage, ob das Internet nicht a fortiori
solche Privilegien geniessen sollte.  Denn hier kann am ehesten eine
faire Diskussion stattfinden, bei der beide Seiten gehoert werden, auch
ohne das ein Gericht ueber wahr und unwahr entscheidet.

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PILCH Hartmut * Pei2 Han2mu4 * http://www.a2e.de/phm/
ceterum censeo accessibilitatem systemorum esse certificiendam