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Re: Rechtslage fuer oeffentliche Zockerlisten



On Tue, 17 Mar 1998 19:56:48 +0100 (CET), PILCH Hartmut wrote:

>Ist das Wort "Zocker" urspruenglich eine Bezeichnung fuer
>Gluecksspielbetreiber?

Ich kenne es als Bezeichnung für notorische Spieler, insbesondere
Kartenspieler, aber auch Aktienspekulanten.

Das Bertelsmann Wörterbuch meint: "Zocken: um Geld spielen, ein
Glücksspiel spielen"

In dem Sinne, wie du das Wort verwendest, ist es mir jedenfalls noch
nicht untergekommen. Deshalb hatte ich zuerst auch nicht so ganz
verstanden, worauf du hinaus willst.

cu Gunnar