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Pressespiegel und Verwertungsrecht



Anläßlich des Falls Somm habe ich einen datenbank- und scriptgestützten 
Pressespiegel entworfen[1]. Allerdings stellt sich mir die Frage, wieweit 
solche Artikelsammlungen rechtlich zulässig sind bzw. über die VG Wort 
vergütet werden müssen. In dem Artikel "Urheberrecht und 
Berichterstattung " von Joachim Elsner unter
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html
finde ich dazu u.a.:

Somit sind auch solche Pressespiegel Vergütungspflichtig, zur Zeit 6 Pf. pro Seite [..]

und

Generell entfällt die in § 49 I UrhG gewährleistete Abdruck- und Wiedergabefreiheit, wenn Artikel oder 
Kommentare mit einem Vorbehalt der Rechte versehen ist ("Alle Rechte vorbehalten", "Nachdruck 
nicht gestattet"). 

Was kann passieren, wenn ich Zeitungsartikel dennoch (natürlich mit 
vollständigen Quellenangaben) aufnehme? Wenn die VG Wort tatsächlich auf die 
Idee käme, 6 Pf pro Seite (Artikel?) wäre das nicht so wild. Oder muß man den 
Betrag von sich aus zahlen und könnte dafür belangt werden, wenn man das 
nicht tut? Was kann passieren, wenn ich einen Artikel verwende bei dem "alle 
Rechte vorbehalten" waren?

[1] Der Pressespiegel arbeitet mit MySQL und PHP und liegt unter 
http://www.werbeagentur.de/treff.htm. (Ich werde das System auf dem Server 
der Arbeitsgemeinschaft Informationsgesellschaft http://infosoc.uni-koeln.de 
ebenfalls einrichten und den Sourcecode frei verfügbar machen)

Gruß, Reiner

-- 
Reiner.Kukulies@Uni-Koeln.DE  *  http://www.uni-koeln.de/~ahs02/