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DANKE, AMTSGERICHT MUENCHEN!



Mit der Begründung, daß sich das @-Zeichen noch nicht mal auf der
Schreibmaschine des Gerichtspräsidenten finden läßt, hat das
Registergercht München einen Antrag auf Aufnahme ins Handelsregister
abgelehnt. Zugelassen seien nur die gängigen lateinischen Buchstaben
und das kaufmännische Zeichen "&". Der Chef der Firma
"Science@Medics", das erste Opfer dieses Urteils will nun Berufung
einlegen, um seinen Namen doch noch eintragen lassen zu können. [...]

(taz von heute)