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Re: Was darf ich linken und was nicht?



On Mon, Jul 13, 1998 at 10:16:33AM +0200, Kristian Koehntopp wrote:

> http://www.lawworks-iptoday.com/12-97/epstien.htm

> Wenn Ticketmaster gegen Microsoft gewinnt, darf man im Prinzip
> nur noch die Startseiten von Präsentationen linken oder eine
> Lizenz kaufen...

Hat sich schonmal wer überlegt, wie diese Rechtsauffassung
sich u. U. auf Suchmaschinen auswirken könnte?
Ticketmaster und Konsorten schaufeln an ihrem eigenen
Grab, Stichwort "Wahrnehmbarkeit".

Eine vernünftig aufgesetzte Präsentation kann von Links
nur profitieren (einsclhießlich der betroffenen
Werbekunden) - allerdings wird die Technik dann halt u.U.
einen Deut anspruchsvoller.  Man muß z.B. jeder
"Inhaltsseite" ein eigenes Frameset zuordnen, das Werbung
und Logo je neu einblendet.  (Alternativ arbeitet man mit
Tabellen statt Frames. ;-)  Und so weiter...

tlr
-- 
Thomas Roessler · 74a353cc0b19 · dg1ktr · http://home.pages.de/~roessler/
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